Artikeltext

Service Auf der sicheren Seite Beratung: Kameraversicherungen Sind Sie für den Fall der Fälle richtig versichert? Hausrat-, Reisegepäck- oder Spezialpolice - es gibt viele Versicherungen, die Schäden an der Fotoausrüstung abdecken. Wir helfen Ihnen, die richtige für Ihre speziellen Anforderungen zu finden. Fotografieren ist ein teueres Hobby: Kameras, Wechselobjektive, Filter, Stative und Blitzgeräte für eine Ausrüstung kommen schnell ein paar Tausend Mark zusammen. Das wissen auch die Diebe: Immer wieder werden Fototaschen gestohlen, aufgeschnitten oder dem Besitzer im dichten Gedränge von der Schulter gerissen. Der Verlust ist in jedem Fall schmerzlich, doch wer sich versichert hat, bekommt zumindest sein Geld zurück - vorausgesetzt, er hat den richtigen Vertrag abgeschlossen. Für welche Versicherung man sich entscheidet - ob man eine Spezialversicherung wählt oder sich mit einer Hausrat- beziehungsweise Reisegepäckversicherung zufrieden gibt, hängt ab von den Gewohnheiten, Bedürfnisse und dem Lebensstil jedes einzelnen. Eine Rolle spielen neben dem Preis der Fotoausrüstung auch die Fotografier-, Lebens- und Reisegewohnheiten. Ein begeisterter Amateur, der täglich fotografiert und viel unterwegs ist, braucht einen besseren Versicherungsschutz als jemand, der nur einmal im Jahr in Mallorca Strandfotos macht und seine Kamera den Rest der Zeit im Schrank aufbewahrt. Doch egal, welche Versicherung man abschließt: In jedem Fall sollte man sich vorab gründlich informieren und - auch wenn's schwer fällt - vor dem Unterschreiben sollten man das Kleingedruckte lesen, wie z. B. die recht sperrig formulierten Vertragsklauseln. Der Teufel steckt nämlich auch bei Versicherungen im Detail. Auch Fotoapparate sind Hausrat Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an der Fotoausrüstung nur, wenn sie durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Rohrbruch oder Sturm verursacht wurden - dabei ist es egal, ob sich der Hausrat zu Hause befindet oder auf eine (maximal drei Monate lange) Reise mitgenommen wurde. Wenn jedoch ein Dieb dem ahnungslosen Urlauber die Fototasche aufschneidet oder vertauscht, hat der Geschädigte Pech gehabt: „Trickdiebstahl" ist beim Hausrat nicht mitversichert. Kunden der Allianz können diese Lücke schließen, indem sie eine zusätzliche „Allgefahrendeckung" für Foto- und Filmausrüstung abschließen. Dieses Zusatzpaket ersetzt den Zeitwert bei Beschädigung sowie den Verlust der Geräte durch eigenes Missgeschick oder Diebstahl. Der Preis richtet sich nach der Höhe der Hausratsversicherung - wer eine 5000-Mark-Ausrüstung versichern will, kommt unter 250 Mark im Jahr allerdings nicht weg. Wenn die Kamera zum "Gepäckstück" wird Wesentlich günstiger sind Reisegepäckversicherungen. Die gelten allerdings nur während des Urlaubs, also für wenige Wochen im Jahr, und ersetzen verlorene Kameras auch nur unter bestimmten Umständen: Der Bestohlene muss zunächst nachweisen, dass er seine Ausrüstung ständig „mitgeführt" und sie nicht unbeaufsichtigt irgendwo liegen gelassen hat. Die Sachverständigen bei der Europäischen Reiseversicherung empfehlen sogar, die Fotoausrüstung überhaupt nicht abzugeben, sondern im Handgepäck zu transportieren - schließlich wisse jeder, wie Taschen und Koffer beim Be- und Entladen eines Flugzeugs behandelt würden. Selbst wenn der Bestohlene nachweisen kann, dass er alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, bekommt er von der Reisegepäckversicherung meist nur den Zeitwert, maximal aber die Hälfte der Versicherungssumme. Ein Beispiel verdeutlicht die Dimensionen: Bei einem Standardpaket inklusive Kranken-, Reiserücktritt- und Gepäckversicherung beträgt die Versicherungssumme meist dreitausend Mark - der beklaute Fotograf bekommt damit maximal 1500 Mark Entschädigung, egal, wie teuer seine Ausrüstung war. Für gehobene Ansprüche: Fotoapparate Versicherungen Wer sich das ganze Jahr über gegen Diebstahl, Bruch und Beschädigung versichern will, für den ist eine spezielle „Fotoapparate-Versicherung" das Richtige. Solche Versicherungen für Amateure werden von verschiedenen Gesellschaften angeboten. Der Kunde kann sich meist ein individuelles Paket schnüren: Zur Wahl stehen europaweiter oder weltweiter Schutz. Man kann den Zeitwert versichern (zum Beispiel mit der „LeicaCard" von Agrippina) oder auch den Neuwert (möglich bei Aktivas). Ganz billig ist der Spaß nicht: Für eine fünftausend Mark teure Ausrüstung bezahlt man Prämien zwischen 200 und 400 Mark. Versichert sind meist nur Geräte, die beim Abschluss des Vertrags mit Typbezeichnung, Produktnummer und Listenpreis aufgelistet oder nachträglich als Neuanschaffungen gemeldet wurden. Doch selbst eine solche Spezialversicherung ist kein Blankoscheck: Vom Schutz ausgenommen sind Schäden durch Vergesslichkeit und witterungsbedingte Einflüsse wie Flugsand oder Rost. Der Teufel steckt im Kleingedruckten Und das ist noch nicht alles: Die meisten Fotoapparate-Versicherungen bezahlen nichts, wenn die Fotoausrüstung aus einem Kabriolett, von einem Motorrad oder aus einem Auto ohne festumschlossenen Kofferraum gestohlen wird - wer beispielsweise einen Golf sein Eigen nennt, hat Pech gehabt. Zwischen zehn Uhr abends und sechs Uhr früh ist die Fotoausrüstung, die im Auto bleibt, grundsätzlich nicht versichert. Wird die Kamera bei einer Gepäckaufbewahrung abgegeben, gewährleisten die Versicherer nur dann den vollen Schutz, wenn die Gegenstände in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis abgegeben wurden (Reisegepäckversicherungen machen übrigens dieselben Einschränkungen). Ausnahmen bestätigen die Regel: Kunden der Leica Card genießen auch im Büro und während des Campingurlaubs Versicherungsschutz. Für sie gilt auch die Kofferraumvorschrift nicht - die Kamera darf in jedem Auto mitgenommen werden. Aktivas versichert Fotoapparate in Kombis und sogar in Campern und Jeeps, wenn diese nachweislich eine Alarmanlage haben. Erlaubt ist außerdem der Transport in fest montierten und verschließbaren Motorrad-Packtaschen. Auf den ersten Blick wirken die klein gedruckten Klauseln wie eine Schikane der Versicherer. „Tatsächlich haben die verschiedenen Einschränkungen nur den Sinn, grob fahrlässiges Verhalten auszuschließen", erklärt Armin Salamon von der Aktivas GmbH. „Wir erwarten von unseren Kunden, dass sie auf ihre Ausrüstung genauso aufpassen, wie wenn sie nicht versichert wären." Fazit: Vor Abschluss eines Vertrags sollte man sich eingehend mit dem Versicherungsvertreter unterhalten und klären, inwieweit die Risiken (beispielsweise bei einem Campingurlaub oder während langer Autofahrten) abgedeckt sind. Monika Weiner in Color Foto 11/2000 {ewl Thnhlp32.dll,THIN,SKIN.LZH;STEIMERM.BMP}